AGB

GESCHÄFTSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Wohnungen zur Beherbergung
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von City Home
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,
-HAFTUNG; VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch City Home zustande. City Home steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind City Home und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er City Home gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern City Home eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Monat.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. City Home ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Wohnung bereitzuhalten
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen
  3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. City Home ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisletages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer City Home spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann City Home über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, City Home nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunft.
  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft.
  4. Es gilt schweizerisches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.