Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Kunden und City Home, vertreten durch die BHS Immo AG (nachfolgend „die Anbieterin“) über die vorübergehende Überlassung von Unterkünften zur Beherbergung.
GESCHÄFTSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Wohnungen zur Beherbergung
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anbieterin
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER,
-HAFTUNG; VERJÄHRUNG
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Anbieterin zustande. Anbieterin steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind Anbieterin und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Anbieterin gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern Anbieterin eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Monat.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Anbieterin ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Wohnung bereitzuhalten
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen
Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Anbieterin ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisletages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Anbieterin spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Anbieterin über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, Anbieterin nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunft.
Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft.
Es gilt schweizerisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Right of withdrawal
- Consumers can withdraw from distance and off-premises contracts within 14 days of the delivery of the goods * or the conclusion of the service contract, subject to certain exceptions, without any explanation or cost. A standard withdrawal form provided by the seller suffices. If the consumers are not made aware of their rights, the withdrawal period is extended by 12 months.
- Exemptions apply in several circumstances, for example for perishable goods, sealed goods opened by the consumer that cannot be returned for health or hygiene reasons and hotel reservations or car rentals that are tied to specific dates. Exceptions also apply, under certain circumstances, to contracts for the supply of digital content, which is not supplied on a tangible medium, if the performance has begun. When consumers withdraw from a contract, they must refrain from using the digital content or digital service and from making it available to third parties.
- Amending Directive (EU) 2023/2673 allows consumers to exercise their right of withdrawal from all contracts concluded at a distance by requiring their providers to ensure that their interfaces offer an easy-to-find withdrawal function.